Die Zivilgesellschaft und die gemeinsame Afrika-EU-Strategie
Auf der Partnerkonferenz in Nairobi im April 2009 haben Vertreter der Zivilgesellschaft Afrikas und Europas ihre Rolle innerhalb der gemeinsamen Afrika-EU-Strategie diskutiert und folgende Schlüsselaspekte herausgearbeitet:
- Die gemeinsame Afrika-EU-Strategie hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken. Die Zivilgesellschaft hat deshalb eine wichtige Brückenfunktion bei der Umsetzung der gemeinsamen Afrika-EU-Strategie. Im ersten Jahr nach Unterzeichnung der Strategie bestehen jedoch erhebliche Defizite bei der Einbindung der Zivilgesellschaft;
- Die afrikanischen und europäischen Zivilgesellschaften müssen an der Umsetzung und Kontrolle des ersten Aktionsplans sowie an der konzeptionellen Gestaltung und Ausarbeitung des zweiten Aktionsplans partizipieren. Zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter sollten an den Umsetzungsteams, den gemeinsamen Expertengruppen und der AU-EU-Task-Force teilnehmen und bei den Treffen der Ministertroika vertreten sein;
- Die Zivilgesellschaft trägt die Verantwortung dafür, ihre Rolle zu definieren. Diese Aufgabe soll sie nicht den Regierungen überlassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind eigenständige Entwicklungsakteure, die bedeutende Beiträge zu allen acht Partnerschaften des ersten Aktionsplans leisten;
- Die Vielfalt der Zivilgesellschaft ist eine Stärke und sollte entsprechend genutzt werden;
- Bei einer Beteiligung innerhalb der gemeinsamen Afrika-EU-Strategie kann die Zivilgesellschaft einen Beitrag dazu leisten, Menschen in Not, besonders marginalisierte Bevölkerungsgruppen zu erreichen;
- Voraussetzung für die Umsetzung der gemeinsamen Afrika-EU-Strategie und des ersten Aktionsplans ist Transparenz. Dies beinhaltet etwa den Zugang zu allen Arbeitsunterlagen und Sitzungsprotokollen.



